Gerne haben Sie die Möglichkeit, ganz unverbindlich eine Anfrage bezüglich einer potenziellen Reparatur und der damit verbundenen Kosten zu stellen. Im Anschluss daran werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen. Alternativ besteht auch die Option, uns in unserem Ladengeschäft in Bad Mergentheim zu besuchen, da wir Sie dort ebenso gerne persönlich beraten.
Laden Sie unser Auftragsformular herunter und füllen Sie dies komplett aus und unterschreiben es. Bitte notieren Sie, welches Zubehör Sie uns mitversendet haben.
Packen Sie Ihr Smartphone, Tablet, Konsole sicher ein. Wichtig: Legen Sie das Auftragsformular mit rein, damit wir Sie kontaktieren können
Wir prüfen den Schaden und senden Ihnen einen Kostenvoranschlag zu. Nach Absprache und Zustimmung für die Reparatur, legen wir mit der Reparatur los. Wir senden Ihnen per Mail einen Eingangsbericht über Ihr Gerät zu.
Ihr Gerät wird von uns repariert. Nach erfolgreicher Reparatur findet ein Ausgangstest statt, ob Ihr Gerät ohne Probleme wieder funktioniert. Nach bestandenem Test senden wir Ihnen eine Rechnung zu. Nach Geldeingang versenden wir Ihr Gerät umgehend zurück. Gerne dürfen Sie Ihr Gerät auch innerhalb unserer Öffnungszeiten abholen.
Im Folgenden erläutern wir den Zweck eines Kostenvoranschlags, dessen Verwendungszweck und die erforderlichen Informationen. Unsere rechtliche und kaufmännische Beratung soll Ihnen helfen, Fragen zum Kostenvoranschlag bestmöglich zu klären. Beachten Sie, dass unsere Informationen allgemeiner Natur sind und nicht ausschließlich auf einen Handy-Reparatur-Kostenvoranschlag abzielen.
Ein Kostenvoranschlag gibt dem Kunden oder der Versicherung vor einer Reparatur einen Überblick über die voraussichtlichen Kosten, den Material- und Zeitbedarf. Die Erstellung eines Kostenvoranschlags ist in der Regel kostenfrei, aber in einigen Branchen, wie dem KFZ-Wesen und Elektrobereich, kann eine Gebühr anfallen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag werden oft von der Versicherung des Schadensverursachers übernommen, und die Gebühr dient auch dazu, Missbrauch zu verhindern.
Ein Kostenvoranschlag sollte stets eine Gültigkeitsdauer haben, da einige Ressourcen schwankende Lieferpreise aufweisen können. Es besteht die Möglichkeit, dass die Reparaturkosten theoretisch etwas steigen, wobei ein Prozentsatz zwischen 10 und 20 Prozent als angemessen betrachtet wird. Diese Situation tritt jedoch in der Regel nur bei plötzlichen und unvorhergesehenen Lieferproblemen auf und stellt eine Ausnahme dar. Es ist wichtig zu betonen, dass ein Kostenvoranschlag immer unverbindlich ist, sowohl für den Reparatur-Dienstleister als auch für den Kunden. Der Kostenvoranschlag dient als Kalkulation der ungefähren Reparaturkosten.
Sollte im Verlauf der Reparatur absehbar sein, dass die Kosten erheblich steigen und nicht innerhalb des ursprünglichen Kostenvoranschlags liegen werden, ist der Reparaturdienstleister gesetzlich dazu verpflichtet, den Kunden über die anfallenden Mehrkosten zu informieren und sein Einverständnis einzuholen.